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Ersehnter Geldregen

■ Bündnis 90 hat Anspruch auf Geld vom Staat für nächsten Wahlkampf

Nun gibt es doch das ersehnte Geld für das Berliner Bündnis 90. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied gestern, daß das Bündnis 90 denselben Anspruch auf Vorauszahlungen für die Wahlkampfkosten hat wie die alten Parteien. Der Präsident des Landesverfassungsgerichtshofs betonte, der Gesetzgeber habe bei der ersten Wahl des Gesamtberliner Parlaments Ausnahmeregelungen für die ehemalige Bürgerbewegung der DDR gewollt. Dies müsse auch für die Erstattung und Vorauszahlung von Wahlkampfkosten gelten.

In Berlin geht es um mindestens 150.000 Mark für das Bündnis 90 – im vergleichbaren Streit auf Bundesebene zwischen Bündnis 90 und dem Bundestag sogar um ein bis zwei Millionen Mark. Kernpunkt des Streits war die Interpretation einer Ausnahmeregelung für die Berliner Wahl am 2. Dezember 1990. Dabei konnten neben Parteien zum ersten und einzigen Mal auch sogenannte Listenvereinigungen kandidieren. Das Bündnis 90 war bei der Landtagswahl 1990 in einer Listenvereinigung zusammen mit den Organisationen Demokratie Jetzt, Grüne Partei Berlin, Initiative für Frieden und Menschenrechte, Neues Forum und Unabhängiger Frauenverband mit einem gemeinsamen Wahlprogramm angetreten. Heute stellt das Bündnis 90 sechs der 19 Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Grüne/Unabhängiger Frauenverband.

Als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gründete sich das Bündnis 90 erst im Oktober 1991. Die Listenvereinigung, die inzwischen in der alten Form nicht mehr besteht, erhielt für die Wahl 1990 eine Wahlkampfkostenerstattung in Höhe von etwa 550.000 Mark. Das Bündnis 90 verlangte mit seiner Klage die Gleichstellung auch bei den Vorauszahlungen der Wahlkampfkostenerstattung für die nächste Wahl. Das Abgeordnetenhaus hatte diese Vorauszahlungen verweigert. dpa

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