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Apel in Bonn abgeblitzt

■ Ausländerbeauftragter beantragt Kommunales Wahlrecht / Verfassungskommission lehnt ab

Alle Jahre wieder: Hamburgs Ausländerbeauftragter Günter Apel und Justizsenatorin Lore Peschel-Gutzeit sind am Donnerstag vergeblich nach Bonn gefahren, um für für die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts zu streiten. Der Antrag für einen entsprechende Verfassungsänderung wurde in der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat (GVK) mit Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Darüber zeigte sich die Justizsenatorin, „gerade angesichts der politischen Situation“ erbost.

Hamburg hatte 1989 unter anderem auf Initiative des damaligen zweiten Bürgermeisters Ingo von Münch schon einmal die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für die nichtdeutschen Einwohner beschlossen. Die Sache wurde kurz darauf vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Seither bemüht sich die Hansestadt um Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat für eine Verfassungsänderung. Für diese Reform ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag nötig.

Doch der Senator a D. Günter Apel läßt sich nicht entmutigen. In einer Pressemitteilung appellierte er an den Hamburger Senat, den just gescheiterten Antrag nach der Sommerpause im Bundestag noch einmal einzubringen, wenn gleichzeitig über andere Verfassungsänderungen befunden wird. Es wäre doch interessant, so sein persönlicher Referent Tietjens, zu sehen, wofür die einzelnen Abgeordneten votieren.

kaj

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