: Abholzer abgeblitzt
■ Wohnungskündigung unrechtmäßig
Um ihre kritischen MieterInnen Gundi und Klaus Hauptmüller loszuwerden, hat sich die „Siedlungsbaugesellschaft Frank“ etwas ganz Ausgefallenes einfallen lassen: Das Unternehmen kündigte den Mietvertrag fristlos, weil Gundi Hauptmüller ein Halteverbotsschild gemopst haben soll. Das Amtsgericht gestern: So geht es nicht!
Zur Vorgeschichte: Ende Februar wollte die Wohnungsgesellschaft in der Schlettstadter Straße in Dulsberg mehrere alte Pappeln fällen lassen (taz berichtete). Dagegen regte sich unter vielen MieterInnen der Siedlung und bei Naturschutzverbänden Protest – es kam zu mehreren Demos.
Für die Hauptmüllers hatte der Protest Folgen: Im nachhinein beschuldigte der Vermieter Gundi Hauptmüller, aufgestellte Halteverbotsschilder, die den Pappelabholzern freien Bewegungsraum garantieren sollten, gestohlen zu haben. Daher sei ihm nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen, da das „Vertrauensverhältnis“ gestört sei.
Das Mietgericht kündigte nun an, die Klage als „nicht stichhaltig“ abzuweisen. Selbst wenn Gundi Hauptmüller die Verkehrsschilder geklaut habe – was sie bestreitet –, kann ihr deswegen nicht die Wohnung gekündigt werden. Das Urteil wird im September verkündet.
Kai von Appen
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