: Christliche Nächstenliebe
■ betr.: "Betrug an Arbeitslosen, ganz legal", taz vom 16.6.93
betr.: „Betrug an Arbeitslosen, ganz legal“, taz vom 16.6.93
In dem Artikel gehen Sie auf die Praxis ein, daß bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktiver Kirchensteuersatz vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Natürlich weiß die taz-Leserin und der taz-Leser, daß ein fiktiver Beitrag nur ein „eingebildeter, erdichteter“ Beitrag ist, von dem die Kirchen nichts haben. Aber weil sich vielleicht doch ein Vorurteil bilden könnte, möchte ich ganz deutlich betonen: Die Kirchen erhalten nichts von diesem Abzug. Es bleibt dabei: Von Arbeitslosen, wenig Verdienenden und Rentnern verlangt die Kirche keine Kirchensteuern. Peter Kollmar, Oberkirchenrat, Pressesprecher der EKD
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen