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Senatorin illegal?

Senatorin illegal?

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Nach bremischem Gesetz muß eine Person, die für die Bürgerschaft oder für den Senat kandidieren will, mindestens drei Monate lang „BremerIn“ sein, d.h. den ersten Wohnsitz und den Lebensmittelpunkt in Bremen haben. Die DVU-Abgeordnete Marion Blohm hat da möglicherweise geschummelt, deckte die taz vor einigen Wochen auf: Nachbarn bestätigen, daß sie in Langen gewohnt habe. War ihr Bremerhavener Wohnsitz ein Scheinwohnsitz bei Verwandten?

Der Weser-Report erinnerte sich nun an die Sozialsenatorin Irmgard Gaertner: Hatte sie nicht ganz offiziell einen Scheinwohnsitz? Nachdem sie von Bürgermeister Wedemeier telefonisch gefragt worden war, ob sie in Bremen in den Senat wolle, hatte sie sich bei einer Freundin in der Dietrich-Schaefer-Straße angemeldet. Ihr Lebensmittelpunkt war allerdings noch drei Monate lang Kassel gewesen: Solange war sie dort noch Direktorin des Landeswohlfahrtsverbandes.

Auch zum Wochenende zog die SPD-Politikerin nichts nach Bremen: Ihr Lebenspartner baute damals die Sozialverwaltung für das Regierungspräsidium Cottbus auf. In Bremen war Gaertner nur für einige Vorgespäche zu ihrem Amt, das sie am 25.3.1992 antrat.

Gaertner wollte am Freitag keine Stellung nehmen. Regierungsanwalt Schottelius sei beauftragt, den Rechtsfall zu prüfen. Der hat sich die einschlägigen Gesetze mit ins Wochenende genommen. K.W.

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