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Gericht muß prüfen

■ Erzwingungsklage gegen Hackmann

Die Opfer des Polizeiübergriffs auf dem Hamburger Flughafen während der Überführung der Möllner Mordopfer wollen mit einem Klageerzwingungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) durchsetzen, daß die betreffenden Polizisten und Innensenator Werner Hackmann zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie berichtet, war es am 29. November bei der Überführung der Toten von Mölln zwischen Trauengästen und der Polizei Hauereien gekommen. Dabei stürmten Zivilbeamte mit gezogenen Pistolen einen VW-Bus, in dem sich eine junge Türkin mit ihrer Tochter befand. Kurz nach dem Zwischenfall erklärte Hackmann der Deutschen Presseagentur, bei den Demonstranten habe es sich um PKK und Dev-Sol-Aktivisten gehandelt, die die Särge klauen wollten.

Die Betroffenden haben mittlerweile gegen den Polizeieinsatz, der selbst in Polizeikreisen als äußerst fragwürdig eingestuft wird, beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Die Richter sollen die Rechtswidrigkeit feststellen. Zudem stellten sie Strafantrag gegen die eingesetzten Polizisten und gegen Hackmann wegen falscher politischer Verdächtigung (Paragrahp 241a Strafgesetzbuch). Denn die Hackmann-Formel hat zur Folge, daß die Betroffenen wegen politischer Verfolgung nicht mehr in die Türkei reisen können. Doch wie so oft, stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein. Grund: Die Polizeimaßnahme sei gerechtfertigt gewesen. Durch die Klage vorm OLG soll das Gegenteil bewiesen und die Schuldigen - auch Hackmann - vor den Kadi gebracht werden.

Kai von Appen

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