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Stadtdirektor zahlt

■ Weinschorle mit juristischem Nachspiel

Das juristische Nachspiel um eine Unfallflucht des Lüneburger Stadtdirektors Friedrich Schumann (FDP) ist in zweiter Instanz vor dem Lüneburger Landgericht beendet worden. Sowohl der angeklagte Stadtdirektor als auch die Staatsanwälte hätten ihre Berufung gegen ein vom Lüneburger Amtsgericht verhängtes Urteil am Montag zurückgezogen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Lüneburg mit. Zuvor seien ein Kfz-Sachverständiger sowie ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger vor Gericht gehört worden.

Das Amtsgericht hatte Schumann im Februar 1993 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 5.750 Mark verurteilt.

Der Stadtdirektor hatte am 20. März vergangenen Jahres beim Verlassen eines städtischen Behördenparkplatzes mit seinem Wagen ein geparktes Auto beschädigt. Das Amtsgericht hatte es in seiner Urteilsfindung als erwiesen angesehen, daß Schumann vor dem Unfall vier bis fünf Gläser Weinschorle getrunken hatte. dpa

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