: Kein Wintergarten
■ Sozialamt muß höhere Miete nicht zahlen
Kein Wintergarten
Sozialamt muß höhere Miete nicht zahlen
Das Sozialamt muß einer dreiköpfigen Familie nicht 1 200 Mark Miete für eine 89 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung mit Wintergarten bezahlen. So lautet eine am Freitag veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen. Es hatte über die Klage eines Sozialhilfeempfängers zu entscheiden, der mit Frau und Tochter aus einer Sozialwohnung in Dransfeld nach Göttingen gezogen war.
Die Behörden sträubten sich. Zu recht, wie das Gericht entschied, da der Mann „ohne triftigen Grund“ in Dransfeld ausgezogen sei. dpa
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen