■ Lernmittelfreiheit erhalten: Kein Zurück in die 50er
Der Finanzsenator hat angekündigt, die Lernmittelfreiheit abschaffen zu wollen. Angesichts knapper Kassen ist Gestaltungswille gefragt – aber nicht der phantasielose Rückmarsch in die fünfziger Jahre, als Bildungsbeteiligung im wesentlichen eine Frage des Einkommens war.
Die Einführung der Lernmittelfreiheit war eine soziale Errungenschaft. Sie sollte allen SchülerInnen die Lernmaterialien unabhängig vom Einkommen der Eltern garantieren. Diese Garantie ist ist den letzten Jahren durch Sparzwänge, die den Bezirken auferlegt wurden, mehr oder weniger ausgehöhlt worden. Sie jetzt völlig abzuschaffen, bedeutet einen historischen Rückfall hinter die Ansätze bildungspolitischer Chancengleichheit. Den Kindern bedürftiger Familien würde sie wieder zumuten, Anträge auf Unterstützung vorzubringen. Solche Diskriminierungen verkraften Kinder nur schwer. Dieser Senat beweist einmal mehr, daß sein schulpolitisches Bilckfeld auf das obere Drittel der Schülerschaft beschränkt ist.
Vorschläge zu einer sinnvolleren Nutzung vorhandener Gelder gibt es durchaus. So werden Jahr für Jahr zum Ende des Haushaltsjahres auch für überflüssige Anschaffungen Gelder ausgegeben, weil ihre Rückgabe zu geringeren Ansätzen in den folgenden Haushalten führen würde. Die Schulen dürfen Gelder, die sie beispielsweise beim Energieverbrauch oder durch eigenhändige Renovierung einsparen, nicht zur Verbesserung der Lehr- und Lernsituation verwenden. Die Motivation zu verantwortungsvollem Umgang mit den Haushaltsmitteln fördert das nicht. Wenn Schulen eigene Einnahmen machen dürften, wäre es einkommenstärkeren Eltern möglich, ihren Finanzobulus zugunsten der gesamten Schule loszuwerden. In dieser Stadt wird viel Geld unsinnig ausgegeben. Bei entsprechendem Gestaltungswillen sind also Einsparungen möglich, die nicht zu pädagogischen Verschlechterungen führen. Sybille Volkholz
Die Autorin ist Abgeordnete des Bündnis 90/Die Grünen
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