: Obdachlose auf Flüchtlingsschiffen
„Winternotprogramm“ vorgestellt / U-Bahnhöfe bleiben dicht ■ Von Stefanie Winter
260 zusätzliche Übernachtungsplätze für obdachlose Menschen will die Stadt ab dem ersten November anbieten. Mit Beginn des „Winternotprogramms“, das vor fünf Jahren installiert worden war, werden die Plätze in Wohncontainern auf Gemeindegrundstücken und dem Flüchtlingswohnschiff „Bibby Altona“ in Neumühlen eingerichtet. Bei Bedarf werden das Angebot der Übernachtungsstätte „Pik As“ aufgestockt und Plätze auf einem weiteren Wohnschiff angeboten. Im vergangenen Winter sei das ergänzende Platzangebot zu 90 Prozent ausgelastet gewesen.
Allein 80 Saison-Schlafplätze stehen auf dem Schiff zur Verfügung. Dort bringt die Stadt ganzjährig Asylbewerber und Aussiedler unter. Daß sich Schwierigkeiten aus der heterogenen Zusammensetzung der Gruppe ergeben könnten, befürchtet Unterkunftsleiter Dieter Norton nicht. In den vergangenen Jahren seien die Obdachlosen zwar getrennt von den übrigen Bewohnern betreut worden. Wenn man sie nun „in die Abläufe integriert“, biete das vielmehr Gelegenheit, Vorurteile abzubauen.
1200 Menschen ohne festen Wohnsitz und -raum hatte die Hansestadt im Frühjahr gezählt; als „Dunkelziffer“ kommen nach Schätzungen von Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Menzel weitere zehn Prozent hinzu. Die Behörde will mit dem Winternotprogramm diejenigen erreichen, die trotz der 5000 Übernachtungsmöglichkeiten für Obdachlose in Unterkünften und Pensionen im Winter auf der Straße übernachten. Und sie damit auch an andere Beratungs- und Hilfsangebote der Stadt „heranführen“. Die Vermittlung der Plätze erfolgt über die Bahnhofsmission und Tagesaufenthaltsstätten, doch auch ohne Anmeldung werde jeder einen Schlafplatz erhalten.
Keine Kooperationsbereitschaft zeigt die Behörde aber weiterhin bei der von verschiedenen Institutionen geäußerten Forderung, in eiskalten Zeiten die U-Bahnhöfe nachts als Schlafgelegenheit geöffnet zu lassen, da viele Obdachlose nicht den Weg in Not- oder Dauerunterkünfte einschlagen wollen. Die Behörde hält dies weiterhin für menschenverachtend und „zu gefährlich“.
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