: Lernen – ein Leben lang
■ Die Arbeitsverwaltung will das duale Berufsausbildungssystem reformieren
Die Arbeitsverwaltung will das deutsche Berusfsbildungssystem gründlich reformieren. Kerngedanke dabei ist, die starke Konzentration auf die berufliche Erstausbildung in ein „umfassendes duales, plurales und modulares System“ zu überführen, das verstärkt auf lebenslanges Lernen setzt. Das geht aus dem „Berliner Memorandum zur Beruflichen Bildung“ hervor, das Vertreter des Beirates „Berufliche Bildung und Beschäftigungspolitik“ der Arbeitsverwaltung gestern vorstellten. Dem Gremium gehören zahlreiche Wissenschaftler aus ganz Deutschland sowie Vertreter von Institutionen an, die sich mit dem Thema befassen.
Berufsbildungs-Staatsekretär Wolf Schulgen verwies darauf, dass sich die Diskussion zur Berufsbildungspolitik zumeist auf die aktuelle Lehrstellendiskussion konzentrierte. Die Veränderungen der Arbeitswelt zögen aber auch neue Anforderungen an die Berufsbildung nach sich. Um diesen gerecht zu werden, sei ein Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis unerlässlich. Das Memorandum könne dafür Impulse geben, sagte Schulgen.
Ausdrücklich fordern die Autoren des Memorandums den prinzipiellen Erhalt des deutschen Berufsbildungsystems, das insbesondere Wirtschaftsvertreter als unmodern kritisieren. Allerdings müsse das System wesentlich flexibler werden, Leitbild sei „die Selbststeuerung und Eigenverantwortung der Menschen für ihre Bildungsprozesse“, so die Autoren. Der Staat solle dafür lediglich Rahmenbedingungen schaffen und von seiner bisherigen Praxis abrücken, die Bildungswege exakt vorzuschreiben, so die Reformer. Darüber hinaus müssten sich alle von der Illusion verabschieden, dass eine Berufsausbildung einen lebenslangen Job sichern könnte.
Das Reformkonzept sieht unter anderem vor, die Übergänge zwischen Lernen und Arbeiten flexibler zu gestalten. Auf Nachfrage verwies Schulgen auf ein praktisches Beispiel. In Berlin laufe seit eineinhalb Jahren ein Modellversuch, der auf das dänische Konzept der Job-Rotation zurückgeht. Das Prinzip: Wenn ein Betrieb Mitarbeiter in eine Weiterbildung schickt, übernehmen geeignete Arbeitslose für die Zeit der Qualifizierung deren Job. Die Zusatzkosten des Betriebs zahlt dann die Arbeitsverwaltung. Rund 200 Job-Rotierer hat die Senatsverwaltung bisher gefördert. Vorteil: „Der Arbeitslose kann so die notwendige Berufserfahrung sammeln“, sagte Schulgen. Im besten Fall werde er sogar vom Betrieb übernommen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen könnten von solchen Maßnahmen profitieren. Schwierig sei nur die Finanzierung, so Schulgen. „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, damit in Zukunft auch Mittel der Bundesanstalt für Arbeit für solche innovativen Projekte eingesetzt werden können“, so Schulgen. Richard Rother
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