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Kalif von Köln bleibt Justizfall

KÖLN/MÜNSTER dpa ■ Der juristische Streit um die Abschiebung des „Kalifen von Köln“, Metin Kaplan, geht in eine neue Runde. Das Verwaltungsgericht Köln hatte zwar den Asylstatus des Islamisten Kaplan aufgehoben, aber eine Abschiebung untersagt. Laut Urteil der Richter droht ihm in der Türkei ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren. Gegen den Widerruf des Asyls hat Kaplan gestern beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (Az.: 8 A 3766/03.A). Die Bundesrepublik Deutschland hingegen hat einen ebensolchen Antrag gegen die Kölner Entscheidung gestellt, dass Kaplan nicht abgeschoben werden darf (Az. 8 A 3852/03.A).

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