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Neue Chance für Großflughafen

Nach mehreren juristischen Niederlagen werden die Karten für den Ausbau des Flughafens Schönefeld in einem wichtigen Punkt neu gemischt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen ein Urteil zugelassen, das den Landesentwicklungsplan (LEP) für den Flughafenausbau für unwirksam erklärt hat. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) begrüßte gestern die Entscheidung. Im Februar hatte das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) den LEP für rechtswidrig erklärt, weil er vier brandenburgische Gemeinden in ihrer Planungshoheit einschränke. Das Bundesverwaltungsgericht wird in einem Revisionsverfahren prüfen, ob dies Bestand hat. Der LEP funktioniert wie ein Platzhalter für den Flughafen: Er verbietet Anliegergemeinden bis zur Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren, auf benötigten Flächen zu bauen. Außerdem ist etwa die maximale Gebäudehöhe in bestimmten Gebieten geregelt. US

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