piwik no script img

Neue Chance für Großflughafen

Nach mehreren juristischen Niederlagen werden die Karten für den Ausbau des Flughafens Schönefeld in einem wichtigen Punkt neu gemischt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen ein Urteil zugelassen, das den Landesentwicklungsplan (LEP) für den Flughafenausbau für unwirksam erklärt hat. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) begrüßte gestern die Entscheidung. Im Februar hatte das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) den LEP für rechtswidrig erklärt, weil er vier brandenburgische Gemeinden in ihrer Planungshoheit einschränke. Das Bundesverwaltungsgericht wird in einem Revisionsverfahren prüfen, ob dies Bestand hat. Der LEP funktioniert wie ein Platzhalter für den Flughafen: Er verbietet Anliegergemeinden bis zur Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren, auf benötigten Flächen zu bauen. Außerdem ist etwa die maximale Gebäudehöhe in bestimmten Gebieten geregelt. US

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen