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Euthanasie ethisch vertretbar

■ Ein niederländisches Gericht entschied, daß unerträgliche Schmerzen ein Grund für Euthanasie sein könnten

Den Haag (ap/dpa) - Das Appellationsgericht von Den Haag hat am Donnerstag einen Arzt freigesprochen, der vor vier Jahren einer 95jährigen schwerkranken Patientin auf deren Wunsch eine tödliche Spritze verabreicht hatte. Das Gericht, das eine Entscheidung einer unteren Instanz bestätigte, befand, daß die Handlungsweise des Arztes im Rahmen der medizinischen Ethik zu vertreten sei. Töten auf Verlangen ist nach dem niederländischen Recht verboten. Während der letzten Jahre waren aber über Ärzte, die dem Leben von unheilbar Kranken ein Ende gesetzt hatten, lediglich symbolische Strafen verhängt worden. In dem Urteil von Den Haag wurde zum ersten Mal ausgeführt, daß auch „unerträgliche psychische und physische Schmerzen“ ein Grund zur Euthanasie sein könnten, selbst wenn der Patient nicht unheilbar krank sei. Bereits die erste Instanz hatte befunden, daß die Entscheidung über Euthanasie bei der Medizin und nicht der Rechtsprechung liegen sollte. Das Haager Gericht, das auch einen Psychiater, einen Gerontologen und einen Internisten als Sachverständige herangezogen hatte, stellte fest, daß das Leiden der Patientin unerträglich geworden sei, nachdem ihre Gesundheit rapide verfallen sei. Zwei Jahre vor dem Tötungsfall habe sie schriftlich erklärt, sie wolle, daß ihrem Leben ein Ende gesetzt werde, falls sie ihre Geisteskraft verliere. Im Sommer 1982 waren für den Arzt dem Urteil zufolge diese Voraussetzungen gegeben. Das Problem der Euthanasie hatte in der niederländischen Politik zu heftigen Kontroversen geführt. Die Christlich–Demokratische Partei lehnt die Freigabe der Euthanasie ab.

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