RDL–Unterstützer freigesprochen

Freiburg (taz) - Mit einem Freispruch endete am Donnerstagabend der zweite Strafprozeß gegen einen Unterstützer des südbadischen Regionalsenders „Radio Dreyeckland“ (RDL) vor dem Schöffengericht Freiburg. Kürzlich war der Geschäftsführer des „Freundeskreises RDL e.V.“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Angeklagt war dieses Mal der ehemalige Vorsitzende des „Freundeskreises“, Klaus Hochstein. Der Staatsanwalt warf ihm zunächst vor, im Frühsommer letzten Jahres die Ausstrahlung zweier RDL–Sendungen aus dem Büro des „Freundeskreises“ geduldet sowie Flugblätter herausgegeben zu haben, auf denen um Unterstützung für RDL geworben worden sei. Diese Punkte zog der Staatsanwalt während des Verfahrens selbst zurück und schob stattdessen den Vorwurf nach, durch das Sammeln und Weiterleiten von Spendengeldern für RDL habe sich Hochstein der „physischen Beihilfe“ zur Ausstrahlung des Programms und damit zur Verletzung des Fernmeldeanlagengesetzes schuldig gemacht. Das Schöffengericht, das die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Hochstein ursprünglich abgelehnt hatte, vom Landgericht dann aber per Beschluß dazu verpflichtet worden war, verwarf dieses Nachschieben als unzulässig und sprach Hochstein frei. Im Prozeß gegen einen Rundfunktechniker, dem technische Hilfe für RDL vorgeworfen wird, wurde das Urteil für Freitag erwartet. thass FORTSETZUNG VON SEITE 1