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NS–Prozeß als Reiseabenteuer

Berlin (dpa/taz) - Drei Richter und zwei Staatsanwälte vom Bochumer Landgericht stehen derzeit unter Anklage, einen NS–Prozeß genutzt zu haben, sich außerplanmäßigen Urlaub und Gewinn aus der Staatskasse verschafft zu haben. In dem längsten Prozeß gegen einen einzelnen NS–Täter (fünfeinhalb Jahre) machte die Kammer insgesamt 39 Auslandsreisen zur Zeugenvernehmung. Flüge mit Sondertarif wurden zu Normalkosten abgerechnet und teurere Hotels in Rechnung gestellt. Derartige Falschabrechnungen legt die Bielefelder Staatsanwaltschaft dem Gerichtsvorsitzenden in 18 Fällen, den beiden anderen Richtern in 20 Fällen zur Last. Die Affaire geht aber noch über Betrug hinaus: die Billigflug–Tickets für die Herrenrunde wurden ausgerechnet von dem Verteidiger des SS–Oberscharführers beschafft. Auf einen wahrscheinlich erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Treptow wurde verzichtet, da sonst das Verfahren sicher geplatzt wäre: Nach fünf Jahren Hauptverhandlung war die Liste der Ergänzungsrichter erschöpft. Laut Auskunft des Justizsprechers sei eine „Ablösung oder Versetzung in eine andere Strafkammer gesetzlich nicht möglich.“ KH

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