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Kein Asyl für Zeugen Jehovas

Münster (ap) - Zeugen Jehovas haben keinen Anspruch auf Asyl, wenn sie in ihrer Heimat wegen Missionstätigkeit verfolgt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Eine Beeinträchtigung der freien Religionsausübung schaffe nur dann ein Asylrecht, wenn es in den unverzichtbaren Kern des „religiösen Existenzminimums“ eingreife und damit die Menschenwürde verletze.

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