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Radioaktiver Dünger darf aufs Feld

München (taz) - Radioaktiv verseuchter Klärschlamm darf als Dünger abgegeben und auf Felder und Äcker ausgebracht werden. Dies entschied nach fünfmonatigen Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Kempten. Die Ermittlungen gegen acht Beschäftigte in Sonthofener Kläranlagen wurden eingestellt. In der Begründung heißt es: „Der Gesetzgeber hat eine Situation wie die nach der Katastrophe von Tschernobyl eingetretene nicht vorgesehen.“ Mit diesem Beschluß bestätigt die Staatsanwaltschaft indirekt das Verhalten des bayerischen Umweltministeriums. Auch dort sieht man keine Veranlassung, vor dem verseuchten Klärschlamm zu warnen und die Bauern aufzurufen, ihn nicht als Dünger zu benutzen. Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von dem Sonthofener Amtsrichter Thomas Walter. Der engagierte Umweltschützer hatte mit einem Arbeitspapier an die Kemptener Staatsanwaltschaft erreicht, daß gegen acht Verantwortliche verschiedener Kläranlagen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, weil sie den radioaktiven Schlamm nicht zur Beseitigung abgeliefert sondern an die Bauern weitergegeben hatten. Für die Staatsanwaltschaft ist radioaktiver Klärschlamm jedoch „kein ablieferungspflichtiger Abfall“ und auch „kein Produkt der Kernspaltung“. „Seine Kontamination hat andere Ursachen“, heißt es in einem Schreiben an Walter. Der Vater von drei Kindern gibt jedoch nicht auf. Er legte gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Beschwerde ein. lui

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