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BGH gegen Stromoase Wardenburg

Oldenburg (taz) - Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, daß die Bürger des 12.OOO Einwohner großen Städtchens Wardenburg, nahe Oldenburg, ihren Strom nicht mehr von der unabhängigen „Wardenburger Stromgenossenschaft“ beziehen sollen, sondern ihren Energiebedarf über den Stromgiganten „Energieversorgung Weser/Ems“ (EWE) abdecken müssen. 4.000 Bürger und die Gemeinde sind in der Genossenschaft organisiert. Dem letztinstanzlichen Urteil geht ein mittlerweile zehn Jahre währender Rechtsstreit voraus. Zwar hat die seit 1920 bestehende Stromgenossenschaft bisher keinen eigenen Strom produziert, konnte ihn aber, weil keine Konzessionsabgaben fällig waren, zu marktüblichen Preisen erwerben und vergleichsweise billig an die Verbraucher abgeben. Bevor die EWE den „weißen Stromfleck“ auf der Landkarte okkupiert und die Wegerechte in Anspruch nehmen kann, müßte die Gemeinde Wardenburg allerdings ihren Mitgliedsstatus in der Genossenschaft verlieren, weil sie als Genossenschaftler nicht gegen eigene Interessen verstoßen kann. „Da warten wir ganz gelassen ab“, meint der Bürgermeister.

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