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Disziplinierungs– Versuch

■ Haftstrafe wegen Blockade - Kündigung

Reutlingen (taz) - Mehrfach hatte eine Reutlinger Hebamme im vergangenen Jahr vor den Toren des Mutlanger Depots amerikanischer Pershing–Raketen demonstriert. Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verurteilte die junge Frau zu 60 Tagessätzen, ersatzweise 60 Tage Haft. Als sich die Hebamme entschloß, die Haftstrafe abzusitzen, und dafür unbezahlten Urlaub beantragte, erfolgte die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber, das Reutlinger Kreiskrankenhaus. Der Antrag auf Sonderurlaub, so die Verwaltung, stelle eine „beharrliche Arbeitsverweigerung“ dar. Ein Richter des Reutlinger Arbeitsgerichts wies die fristlose Kündigung zurück. Die Kündigung, so der Richter, stelle den Versuch dar, Angehörige des öffentlichen Dienstes zu disziplinieren. Das Reutlinger Landratsamt will jetzt prüfen, ob an der Kündigung festgehalten werden soll.

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