Sicherheitsrisiko AKW Stade

■ Das AKW entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsicherheitskommission Sicherheitsstandards wurden nicht neuen Richtlinien angepaßt / Kritik von den Grünen+ZD=30 e

Aus Hannover Jürgen Voges

AKW–Stade entspricht nicht den Anforderungen der Reaktorsicherheitskommission. Dies hat das niedersächsische Umweltministerium jetzt in einer Sitzung des Umweltausschusses des Landtages bestätigen müssen. Wie der Grüne Mdl Horst Schörshusen nach der Ausschußsitzung berichtete, verlangt die Reaktorsicherheitskommission (RSK) schon seit 1974, daß Druckwasserreaktoren wie Stade eine spezielle Sicherheitseinrichtung für den Fall des Bruchs einer „Frischdampfleitung“ besitzen müssen. Auch nach Ansicht der RSK könne es bei einem Bruch einer dieser Leitungen, die vom Turbinenhaus des AKWs zu Wärmetauschern im Reaktorgebäude führen, zu einem Bruch der Heizrohre im Wärmetauscher kommen. Dies habe zur Folge, daß der radioaktive Dampf aus dem Primärkreislauf ungehindert aus dem Wärmetauscher über die gebrochene Leitung und das Turbinenhaus ins Freie austreten könne. Die Reaktorsicherheitskommission habe, so Schörshusen weiter, deswegen schon 1974 den sogenannten „Frischdampfleitungsbruch bei gleichzeitigen Dampferzeuger–Heizrohrversagen“ zu einem „Auslegungsstörfall“ erklärt und verlange seither, daß die Frischdampfleitungen durch spezielle Armaturen schnell verschließbar sind. Während andere alte Kraftwerke, wie Biblis A, mit diesen Armaturen nach 1974 nachgerüstet wurden, hat dies die niedersächsische Landesregierung für das AKW Stade nie verlangt. „Für die riesige Armaturen, die ja meterdicke Rohre augenblicklich verschließen müssen, ist im AKW Stade einfach kein Platz mehr“, sagte der grüne Landtagsabgeordnete Hannes Kempmann.