: Erst–Urteil bestätigt
■ Oberlandesgericht weist Berufung von Riefenstahl und Gladitz im Rechtsstreit um ihren Film im wesentlichen zurück
Aus Freiburg Th. Scheuer
In dem Zivilrechtsstreit zwischen der Freiburger Dokumentarfilmerin Nina Gladitz und der ehemaligen Nazi–Propagandistin Leni Riefenstahl hat der in Freiburg ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe als Berufungsinstanz am Freitag im wesentlichen das Urteil des Landgerichts vom Juni 1985 bestätigt. In ihrem 60–minütigen Dokumentarfilm „Zeit des Schweigens und der Dunkelheit“ erhebt Nina Gladitz schwere Vorwürfe gegen Leni Riefenstahl im Zusammenhang mit der Zwangsrekrutierung von Komparsen aus dem „Zigeuner–Sammellager“ Maxglan bei Salzburg für die Außenaufnahmen zu dem Riefenstahl–Film „Tiefland“ in den Jahren 1940/41. Leni Riefenstahl war - von höchsten Nazi–Stellen protektioniert - in den 30er Jahren durch ihre Filme über NS–Reichsparteitage und die Berliner Olympiade bekannt geworden. Frau Riefenstahl strengte eine Unterlassungsklage wegen Ehrverletzung gegen den Gladitz–Streifen an, unterlag jedoch in erster Instanz in drei von vier strittigen Punkten. So ließ das Gericht die Behauptungen im Gladitz–Film unbeanstandet, die Zigeuner seien zwangsverpflichtet, nicht entlohnt und von Frau Riefenstahl persönlich ausgesucht worden. Es untersagte Frau Gladitz lediglich die Behauptung, Riefenstahl habe seinerzeit gewußt, daß die Zigeuner später nach Auschwitz deportiert und dort ermordet werden sollten und ihnen trotz dieser Kenntnis versprochen, sich für sie einzusetzen und sie vor dem Transport zu bewahren. Gegen das Verbot dieser Behauptung legte Frau Gladitz Widerspruch ein. Das Oberlandesgericht bestätigte und präzisierte gleichzeitig das erstinstanzliche Urteil: Es nannte zwei konkrete Passagen, die geschnitten werden müssen, wenn der Film öffentlich vorgeführt werden soll. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 500.000 Mark angedroht. Abgewiesen wurde auch die Berufung von Frau Riefenstahl. Ihr weiteres Vorgehen wollten Nina Gladitz und ihr Anwalt v.Olenhusen von der genauen Analyse des Urteils abhängig machen.
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