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Umweltverschmutzer muß zahlen

570.000 Mark Schadenersatz muß ein Gewerbebetrieb aus Lennestadt wegen Einleitung schädlicher Abwässer in die Kanalisation der Stadt zahlen. Das OVG Münster sagte in der Urteilsbegründung, der Betrieb habe „seine Pflichten aus dem öffentlich–rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnis rechtswidrig und schuldhaft verletzt“.

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