piwik no script img

Kollektives Asylrecht für Tamilen gefordert

Osnabrück (dpa) - Mit einem Appell, tamilische Asylbewerber als kollektiv verfolgte Minderheit anzuerkennen, haben sich mehrere Menschenrechtsorganisationen an die Richter des Bundesverfassungsgerichts gewandt. In einer am Montag vom Kinderhilfswerk terre des hommes in Osnabrück veröffentlichten Erklärung kritisieren die Organisationen - darunter auch amnesty international, das Südasien–Büro (Wuppertal) und die Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttingen) - die gültige Rechtsprechung in der Bundesrepublik, wonach die Verfolgung der Tamilen durch die singhalesische Bevölkerungsmehrheit in Sri Lanka noch keinen Anspruch auf Asyl rechtfertigt. Anlaß des Aufrufs sind zahlreiche Klagen von Tamilen gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom Dezember 1985, über die die Karlsruher Verfassungsrichter zu entscheiden haben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen