: Rückzug der ALKEM–Klage beantragt
■ Die neue hessische CDU/FDP–Landesregierung war bereits beim Bundesverfassungsgericht vorstellig / Das Verfahren kann trotzdem fortgesetzt werden, wenn Karlsruhe „öffentliches Interesse“ an dem Prozeß bejaht
Wiesbaden (dpa) - Die neue hessische CDU/FDP–Landesregierung hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rücknahme der von dem früheren SPD–Kabinett eingereichten Normenkontrollklage gegen den Einstieg in die „großtechnische Plutoniumwirtschaft“ beantragt. Regierungssprecher Detlef Diehl teilte auf Anfrage gestern in Wiesbaden mit, die Landesregierung habe sich bereits vor seinem Amtsantritt Mitte Mai an die Richter gewandt. Eine Antwort aus Karlsruhe stehe noch aus. Das Bundesverfassungsgericht könne das Verfahren trotz der hessischen Rücknahme fortsetzen, wenn es ein öffentliches Interesse an dem Prozeß bejahe. Die ehemalige SPD–Landesregierung hatte mit der Normenkontrollklage zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Atomgesetzes eine von der Bundesregierung gewünschte atomrechtliche Genehmigung für die Hanauer Brennelementefabrik ALKEM verhindern wollen. Von der SPD–Bundestagsfraktion war angekündigt worden, sie werde die hessische Klage übernehmen, falls das neue hessische Kabinett den Antrag in Karlsruhe zurücknehme. Die Pressesprecherin des hessischen Ministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit, Chri stiane Kohl, berichtete auf Anfrage, ihre Behörde prüfe zur Zeit mit Hochdruck den Antrag der Firma ALKEM auf Erteilung einer ersten atomrechtlichen Betriebserlaubnis. Der Abschluß verschiedener Untersuchungen lasse sich noch nicht absehen. Das Unternehmen arbeitet - ebenso wie die übrigen Hanauer Nuklearbetriebe - seit zwölf Jahren auf der Grundlage einer 1975 in Kraft getretenen Übergangsbestimmung des Atomgesetzes. Drei Geschäftsführer der Firma ALKEM und drei leitende Beamte des für Atomenergie früher zuständigen Wirtschaftsministeriums müssen sich demnächst in einem Strafprozeß wegen des Verdachts auf illegalen Betrieb einer kerntechnischen Anlage sowie der Beihilfe dazu vor dem Landgericht Hanau verantworten. Wegen der gleichen Delikte ermittelt die Hanauer Staatsanwaltschaft auch gegen die Firmen NUKEM sowie Reaktor Brennelement Union (RBU), die drei Beamten und im Fall NUKEM auch gegen die ehemaligen hessischen Wirtschaftsminister Heribert Reitz sowie Ulrich Steger (beide SPD). Stegers Absicht, der Firma ALKEM eine begrenzte Teilerlaubnis zu geben, hatte zum Bruch der Koalition zwischen Sozialdemokraten und Grünen geführt.
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