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Warten auf den Tod der Opfer

■ Bonner Koalition spielt bei der Entschädigung der vergessenen Opfer der Nazis auf Zeit

Aus Bonn Ursel Sieber

Bei der Entschädigung der „vergessenen“ Opfer nationalsozialistischer Verfolgung spielt die Bundesregierung erneut auf Zeit: Ein Regierungsvertreter aus dem Finanzministerium erklärte gestern im Innenausschuß, die Regierung könne erst Ende Oktober eine Bewertung der Sachverständigen–Anhörung zum Thema Entschädigung vorlegen. Die Vertreter von Union und FDP stimmten dieser langen Frist umstandslos zu. Ende Oktober sind die Haushaltsberatungen für das Jahr 1988 jedoch bereits abgeschlossen. Dazu die Grünen–Abgeordnete Antje Vollmer: Im Klartext bedeute dieser Zeitpunkt, daß die betroffenen Opfer Ansprüche auf Entschädigung frühestens im Jahre 1989 geltend machen könnten. Damit spielt die Regierung auch auf Geld: Bis 1989 sind weitere NS–Opfer gestorben. Die SPD–Abgeordnete Renate Schmidt hofft nun auf die „Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses“ Ende November. Zeit forderten gestern der CDU–Abgeordnete Gerster und der FDP–Abgeordnete Lüder in einer gemeinsamen Erklärung: Die in der Anhörung aufgeworfenen Fragen seien „derart kompliziert“, daß sie eine „sorgfältige Prüfung“ erforderten. Tagesthema auf Seite 3

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