: Bei Abschiebung kein Start
■ Aus Gewissensgründen wollen Lufthansa–Mitarbeiter gegen ihre Mitwirkung bei Abschiebungen klagen / Musterprozeß mit ÖTV–Rechtsschutz angekündigt
Berlin (ap/dpa/taz) - Insgesamt vier Frankfurter Lufthansapiloten und Flugbegleiter wollen sich mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht dagegen wehren, daß sie daran mitwirken müssen, Asylsuchende „ins Gefängnis oder in den Tod“ zu fliegen. Voraussichtlich noch gegen Ende dieses Monats werden die vier Lufthansa–Beschäftigten über ihren Anwalt Horst Thon eine entsprechende Klage einreichen. Die Gewerk schaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) hat ihren Mitgliedern für diesen spannenden Musterprozeß, der voraussichtlich durch mehrere Instanzen gehen wird, bereits Rechtsschutz zugesichert. Die Lufthansa–Mitarbeiter/innen begründen ihren Schritt damit, daß ein Teil des fliegenden Personals nicht mehr in die „Rolle des Lokführers geraten wolle, der die Juden im Dritten Reich nach Auschwitz transportiert“ habe. Auch wenn es heute kein Auschwitz mehr gebe, müßten sie in vielen Fällen vermuten, daß zahlreiche Ausländer nach ihrer Abschiebung im Heimatland verfolgt, gefoltert und ins Gefängnis gesperrt werden. Vielfach würden sie unmittelbar nach der Landung verhaftet. An einem solchen Verfahren wollten sie nicht mitschuldig werden. Fortsetzung auf Seite 2 Falls sie künftig zur Mitwirkung an solchen Abschiebungen gezwungen würden. wollen die Piloten die Arbeit verweigern. Bisher hatten sich nur in einigen wenigen Fällen Flugkapitäne geweigert, Asylbewerber gegen ihren Willen in ihr Heimatland zu fliegen. Ihre Weigerung hatten sie dann weniger mit Gewissensgründen als vielmehr mit der Flugsicherheit begründet, die bei einer heftigen Gegenwehr der Flüchtlinge nicht gewährleistet sei. Die Deutsche Lufthansa kündigte in einer gestern verbreiteten Erklärung indirekt Sanktionen ge gen die vier Beschäftigten an: „Die Ablehnung eines Einsatzes im Zusammenhang mit der Rückführung von Asylanten wäre eine Arbeitsverweigerung mit möglichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis.“ Die Lufthansa habe nach dem Asylverfahrensgesetz eine gesetzliche Verpflichtung, abgelehnte Asylbewerber oder Ausländer ohne gültige Papiere in das Ausgangsland zurückzufliegen. Auch ohne diese erst seit Anfang des Jahres geltende Regelung hatte die Lufthansa jedoch in den letzten Jahren meist von Frankfurt aus Flüchtlinge abgeschoben. Wie viele Fluggäste wider Willen die Lufthansa jedes Jahr transportiert (und an ihnen verdient), wollte die Lufthansa gestern nicht sagen. ve.
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