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Landrat–Schicksal auf bayerisch

München (ap/dpa) - Der mit 66 Prozent der Stimmen gewählte Landrat des niederbayerischen Kreises Rottal/Inn darf trotz der überwältigenden Zustimmung der Bevölkerung sein Amt nicht mehr ausüben. Viereinhalb Jahre nach der vorläufigen Amtsenthebung des 52jährigen Ludwig Mayer hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag rechtskräftig entschieden, daß der Landrat auf Lebenszeit nicht mehr kommunaler Wahlbeamter sein darf. Der ehemalige CSU–Politiker war 1984 trotz seiner Amtsenthebung als Kandidat einer Unabhängigen Wählergemeinschaft wiedergewählt worden. Der Disziplinarsenat des VGH verwarf dennoch Mayers Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Der Ex–Landrat kommentierte die Entscheidung als „typisch bayerisch“: Im CSU– regierten Freistaat werde der Wählerwille nicht respektiert. Er kündigte an, zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Mayer war wegen Untreue und Betrug zu einer Geldstrafe von 24.000 Mark verurteilt worden. Unter anderem hatte er über Spenden von Firmen ohne Einschaltung der zuständigen Kreisorgane eigenmächtig verfügt. In der Urteilsbegründung betonte der Senat, daß Mayer „nicht zum eigenen Vorteil, sondern im Interesse des Landkreises“ eigenmächtig gehandelt habe.

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