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Der Plan von Guatemala

■ Der Friedensvorschlag, auf den sich die Präsidenten der fünf mittelamerikanischen Staaten geeinigt haben

In den Ländern, in denen Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, findet ein „Dialog mit allen unbewaffneten Gruppen der internen Opposition“ statt. Die Regierung dekretiert eine Amnestie für Aufständische. Die „irregulären Streitkräfte“ (FMLN–Guerilla, Contra) setzen „diejenigen Personen, die sich in ihrer Macht befinden, auf freien Fuß“. In den einzelnen Ländern wird jeweils eine nationale Versöhnungskommission aus Vertretern von Regierung, Bischofskonferenz und der „legalen politischen Opposition“ sowie einer unabhängigen Persönlichkeit gegründet. Die Regierungen garantieren Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Demonstrationsfreiheit, sowie Pluralismus der politischen Parteien. Ausnahme– und Belagerungszustände werden aufgehoben. Im ersten Halbjahr 1988 wird über freie, pluralistische und faire Wahlen ein mittelamerikanisches Parlament gegründet. Danach finden im zeitlichen Rahmen, den die jeweiligen Verfassungen vorschreiben, freie nationale Präsidentschafts– und Parlamentswahlen statt. Die Regierungen verpflichten sich, „Personen, Organisationen und Gruppen, die die Regierungen der mittelamerikanischen Länder destabilisieren wollen“, gemeint sind hier Guerilla und Contra, „jegliche logistische militärische Unterstützung“ zu verweigern und auch ihr Territorium für diese Gruppen nicht zur Verfügung zu stellen (letztere Bestimmung betrifft vor allem Honduras, wo die nicaraguanische Contra ihre militärischen Lager hat). Die Verpflichtungen bezüglich Amnestie, Waffenstillstand, Demokratisierung, Einstellung der Hilfe für aufständische Bewegungen und Tolerierung dieser Bewegungen auf eigenem Boden sind innerhalb von 90 Tagen nach der Übereinkunft einzulösen.

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