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Gericht stoppt Gift–Beseitigung

Lüneburg/Obernkirchen (dpa) - Die seit etwa fünf Monaten auf dem Obernkirchener Bahnhof (Landkreis Schaumburg) stehenden, mit chlorierten Kohlenwasserstoffen gefüllten Kesselwaggons bleiben vorerst dort. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg stoppte am Wochenende eine Verfügung des Landkreises Schaumburg, in der eine sofortige Abfallbeseitigung verlangt wurde. Diese wäre nur zulässig gewesen, wenn die Kesselwagen für die Bevölkerung eine akute Gefährdung dargestellt hätten. Das sei aber nicht der Fall. Schließlich hätten die Wagen vor der gerichtlichen Auseinandersetzung bereits fünf Monate auf dem Bahngelände gestanden. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, daß der Landkreis Schaumburg der Entsorgungsfirma kein „rechtliches Gehör“ eingeräumt habe. Vor der Verfügung, in der die bis dahin als Wirtschaftsgut eingestufte Ladung zu Abfall erklärt wurde, hätte die Firma angehört werden müssen. Der Landkreis hatte auf Anordnung des niedersächsischen Umweltministers Werner Remmers (CDU) gehandelt. Ob es sich bei dem Inhalt der Kesselwagens um Abfall oder Wirtschaftsgut handelt, ließ das OVG offen. Dies muß nun der Landkreis Schaumburg klären. Der Anwalt der für die Güterwagen verantwortlichen Entsorgungsfirma fordert die beiden Waggons sollten „so schnell wie möglich“ abtransportiert werden. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, die vom Gericht geforderte Anhörung habe „wegen schlechter Erfahrungen mit der Firma“ bisher nicht stattgefunden. Ziel des Umweltministeriums sei nach wie vor eine ordnungsgemäße Beseitigung oder besser noch Verwertung. Durch die Entscheidung von Remmers sei „Bewegung in die Sache gebracht worden“, da die Firma nun Bereitschaft zeige, die Waggons abzutransportieren.

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