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Gericht sprach Plärrer frei

■ Titel „Bullenauftrieb“ für Polizeischau nicht strafbar

Nürnberg (taz) - Das Nürnberger Landgericht hat am Dienstag den früheren 34jährigen Chefredakteur des Stadtmagazins Plärrer in zweiter Instanz vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Plärrer hatte in seiner Ausgabe vom September 1986 unter der Überschrift „Bullenauftrieb 1986“ über eine Leistungsschau der Polizei im Nürnberger Fußballstadion berichtet. Die Überschrift rief höchste Etagen des Bayerischen Innenministeriums auf den Plan: Auf Betreiben des damals für die Polizei zuständigen Staatssekretärs Rosenbauer stellte der oberste Dientsherr der Beamten Strafantrag wegen Beleidigung. Bereits bei der ersten Gerichtsverhandlung am 22. Mai dieses Jahres wurde der Chefredakteur freigesprochen. Das Amtsgericht Nürnberg stellte sich damals auf den Standpunkt, bei den im Fußballstadion anwesenden Polizisten könne nicht von einer „beleidigungsfähigen Gemeinschaft“ gesprochen werden, da die Teilnehmer der Polizeischau „kein klar umrissenes Kollektiv“ darstellten. Gegen den Urteilsspruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und forderte nun eine dreimonatige Bewährungsstrafe. In der Urteilsverkündung bestätigte das Landgericht jedoch den Spruch des Amtsgerichtes Da keine genau abgegrenzte Personengemeinschaft beleidigt worden sei, sei die Aussage strafrechtlich nicht verfolgbar. Wolfgang Gast

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