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Berufsverbot wegen Vobo?

Berlin (taz) - Zu einer Strafe von 50 Tagessätzen a 70 Mark hat das Amtsgericht Bonn gestern den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Jusos, Matthias Kollatz, verurteilt. Kollatz war presserechtlich Verantwortlicher für Juso–Flugblätter gegen die Volkszählung, in denen das Gericht eine Aufforderung zum Boykott und einen Aufruf zu einer Straftat sah. Die bloße „Raterteilung“ über die Möglichkeiten des Boykotts stelle eine Aufforderung zu strafbarer Sachbeschädigung dar. Schwerer noch als die jetzt verhängte Geldstrafe wiegt für den Juso–Vize, daß ihm dadurch die bis zum Ausgang des Gerichtsverfahrens zurückgestellte Einstellung in den öffentlichen Dienst versagt werden soll. Kollatz künftiger Dienstherr hatte ankündigt, im Falle einer Verurteilung könne er die Stelle als Universitäts–Mitarbeiter nicht antreten, weil er nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehe. Im Zusammenhang mit der Volkszählung sind insgesamt rund 70 weitere Verfahren gegen die Jusos anhängig. Ve.

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