piwik no script img

Gericht verhandelt Berufsverbot

Berlin (taz) - Vor dem 1. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin hat gestern eine voraussichtlich zweitägige Verhandlung darüber begonnen, ob der Postbeamte Herbert Bastian weiterhin Berufsverbot erhält. Bastian, der seit 1960 bei der Bundespost beschäftigt war, wurde 1984 wegen seiner aktiven Mitarbeit in der DKP vom Dienst suspendiert. Der Postbeamte sitzt seit 1974 für die DKP im Marburger Stadtrat und wurde trotz mehrfacher Petitionen des Stadtrats und des Marburger Oberbürgermeisters nicht wieder eingestellt. 1979 wurden erstmals Ermittlungen gegen Bastian wegen seiner Kandidatur für die DKP eingeleitet. 1984 hatte das Bundesdisziplinargericht in Frankfurt seine Dienstenthebung und die Kürzung seiner Bezüge aufgehoben. Diese Entscheidung wurde jedoch 1985 vom Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des Bundespostmin wurde. Bei Redaktionsschluß stand eine Entscheidung des Gerichts noch aus. In zwei anderen Berufsverbotsfällen der beiden DKP–Mitglieder Hans Peter und Hans Meister hat das Bundesverwaltungsgericht bisher zuungunsten der vom Dienst suspendierten Postbeamten entschieden. Ve. (s.Kommentar S.4)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen