: WAA–Urteile verfassungswidrig?
■ Bayrischer Verfassungsgerichtshof seit 25 Jahren grundgesetzwidrig besetzt? / WAA–Volksbegehren–Initiative reicht Verfassungsbeschwerde ein / Gerichtshof parteiisch besetzt
Berlin/München (dpa/taz) - Die Besetzung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der vor kurzem ein Volksbegehren gegen die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf ablehnte, verstößt seit 25 Jahren gegen das Grundgesetz. Das glauben zumindest die Initiatoren des Volksbegehrens, die jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt haben. Wie das oberste bayerische Gericht zusammengesetzt ist, sei eine „Farce mit rechtsstaatlichem Mäntelchen“, sagte gestern der Landtagsabgeordnete der Grünen, Hartmut Bäumer, der auch die WAA–Initiative unterstützt. Laut Bäumer werden 30 von 35 Berufs– und Nichtberufsrichter, des Verfassungsgerichtshofs mit einfacher Stimmenmehrheit der CSU im bayerischen Landtag bestimmt. Vier seien über die SPD und ein Richter für die Grünen hereingekommen. Dieses „extrem krasse Mißverhältnis zwischen Wählerwille und Besetzung des Gerichts“ widerspreche der Verfassung, die Richter am Bundesverfassungsgericht müßten ja auch mit einer Zwei–Drittel– Mehrheit ernannt werden. In keinem anderen Landesverfassungsgericht säßen zudem wie in Bayern Landtagsabgeordnete, die somit ihre eigenen Gesetze überprüfen. Sollten auch die höchsten bundesdeutschen Richter befinden, daß das oberste bayerische Gericht „einseitig und wirklich ungewöhnlich parteipolitisch ausgerichtet“ ist und deshalb gegen den Artikel 101 des Grundgesetzes verstößt, wäre auch die ablehnende Entscheidung des WAA– Volksbegehrens nichtig. Wie die Rechtsanwälte Bernd Tremml und Michael Bihler gestern vor der Presse in München erläuterten, könnten die Bayern dann direkt zur Abstimmung schreiten und entscheiden, ob sie den Bau kerntechnischer Anlagen in fünf oberpfälzischen Landkreisen gesetzlich verboten sehen wollen. Die drei Monate, nach denen ein Volksbegehren erst zugelassen werden kann, wären dann nämlich längst verstrichen. Die erforderlichen 40.000 Unterschirften sind ohnehin schon längst geleistet. Die bayerischen Verfassungsrichter haben in ihrer Ablehnung des WAA–Volksbegehrens nach Ansicht der Anwälte eine Reihe von Fehlern gemacht und die „letzten Kernbereiche der Eigenständigkeit der Länder aufgegeben“. Die Standortwahl für kerntechnische Anlagen sei sehr wohl Sache der Länder und liege nicht durch das Atomgesetz in der Kompetenz des Bundes. Dies, so Tremml, soll jetzt „mit einem Federstrich“ vom Verfassungsgerichtshof „vom Tisch gewischt werden“. Offenbar sei an den Richtern auch die „Rechtsprechung der vergangenen Jahre spurlos vorbeigezogen“, wenn sie erklärten, die Legislative dürfe nicht in den Vollzug von Fachgesetzen eingreifen: „Da wird die Verwaltung zum Selbstzweck.“
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