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Bundesregierung will das Ausländerrecht verschärften

Brüssel (dpa) - Auf einer Tagung der Konrad–Adenauer–Stiftung in Brüssel sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Carl– Dieter Spranger, am Sonntag, die Bundesregierung halte es für notwendig, in dem geplanten Ausländergesetz das Nachzugsalter für ausländische Kinder auf sechs Jahre festzulegen. Nur eine solche Altersgrenze würde es ihnen ermöglichen, die deutschen Schulen von Anfang an zu durchlaufen. Für den Nachzug von Kindern aus EG–Ländern gelte eine Altersgrenze von 21 Jahren. Für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer aus Nicht–EG–Staaten werde in der Praxis der Bundesländer eine Altersgrenze von 16 Jahren angenommen. Sie sei jedoch immer noch zu hoch, weil Kinder, die mit 15 oder 16 Jahren ohne deutsche Sprachkenntnisse in die Bundesepublik kämen, kaum eine Chance hätten, einen deutschen Schulabschluß und eine berufliche Ausbildung zu erwerben. Das neue Ausländergesetz muß nach den Worten Sprangers den Ausländer–Anwerbestopp aus dem Jahr 1973 kompromißlos aufrechterhalten. Durch die Einführung von besonderen Regelungen für unterschiedliche Aufenthaltszwecke, wie zum Beispiel zweckgebundene längerfristige Aufenthalte sowie zeitlich begrenzte und Aufenthalte zum Zweck der Familienzusammenführung, solle verhindert werden, daß sich ein zeitlich begrenzter Aufenthalt zu einem Daueraufenthalt entwickle. Auch Maßnahmen gegen den Mißbrauch des Asylrechts seien erforderlich. Die Bundesrepublik habe seit Jahren den höchsten Zugang an Asylbewerbern in Europa. Allein im vergangenen Jahr seien fast 100.000 Asylbewerber eingereist. Das seien mehr als die Hälfte aller Asylbewerber gewesen, die in den Ländern Westeuropas registriert wurden. In diesem Jahr müsse mit 55.000 bis 60.000 Bewerbern gerechnet werden.

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