Ehe schützt vor Strafe nicht

■ Vergewaltigung in der Ehe soll strafbar werden / Entwurf des Justizministeriums

Aus Bonn Ursel Sieber

Vergewaltigung in der Ehe soll künftig bestraft werden. Gleichzeitig soll jedoch die Mindeststrafe für Vergewaltigung in und außerhalb der Ehe von jetzt zwei Jahren auf ein Jahr gesenkt werden. Die Strafe kann damit auch zur Bewährung ausgesetzt wer den. Dies geht aus dem Referenten–Entwurf hervor, der im Hause von Justizminister Engelhard (FDP) jetzt fertiggestellt worden ist, aber für die Öffentlichkeit noch unter Verschluß gehalten wird. Die eheliche Vergewaltigung soll zwar „grundsätzlich“ als Offizialdelikt, also von Amts wegen, verfolgt werden. Doch dies wird faktisch außer Kraft gesetzt, weil die Ehefrau während der gesamten Dauer des Verfahrens die Möglichkeit haben soll, Widerspruch einzulegen. Diese Konstruktion ist einmalig im Strafgesetz. Ausführlicher Bericht Seite 5 Kommentar Seite 4