: Führt Dohnanyis Abgang durch die Hafenstraße?
■ Im Koalitionsausschuß muß sich Hamburgs Bürgermeister dem Druck der eigenen Parteimehrheit beugen Von den Bewohnern wird bedingungslose Kapitulation gefordert / Reemtsma zögert mit Kauf
Von Appen & Kintzinger
Hamburg (taz) - Hamburgs Bürgermeister von Dohnanyi ist am Wochenende schon wieder mit einem Lösungsmodell im Konflikt um die Hafenstraße untergegangen und droht langsam abzusaufen. Nach den wiederholten Niederlagen des SPD–Bürgermeisters mehrten sich die Stimmen, die seinen Rücktritt forderten. Nachdem sich das Plenum der Hafenstraßen–Bewohner auf einen Vorschlag des FDP–Landesvorsitzenden Robert Vogel eingelassen hatte und ihr Anwalt Blohm einen bereits unterschriebenen Vertrag an Dohnanyi weitergeleitet hatte, fiel der Regierungschef damit im Koalitionsausschuß durch. Das aus 17 Politikern bestehend SPD/FDP–Gremium soll dem Senat eine Entscheidungsvorlage liefern. Nach einer fünfeinhalbstündigen Diskussion mußte der Bürgermeister seine Niederlage eingestehen: „Der Vertrag ist vom Tisch.“ Die Hafenstraßen–Bewohner hatten mehrfach erklärt, ohne Rechtssicherheit wollten sie nicht mit dem Abbau der Befestigungen auf und in den Häusern beginnen. Die Niederlage des Regierungschefs bedeutet aller Voraussicht nach das Aus auch für das alternative Wohnmodell Hafenstraße. Mit einem Gesichtsausdruck, der noch um einige Nuancen deprimierter ist, als nach der verlorengegangenen Wahl vor einem Jahr, verliest er das Ergebnis der Sitzung - magere 15 Zeilen, die alle Hoffnungen für das alternative Wohnmodell Hafenstraße zunichte machen: „Angesichts der Gewalttaten Mittwoch nacht und der Besetzungsaktivitäten im Raum der Hafenstraße heute sieht der Koalitionsausschuß auch in den vorgeschlagenen Zwischenlösungen keine veränderte Lage.“ Die Zwischenlösung war ein unterschriebener Pachtvertrag, den Hafenstraßen–Anwalt Rainer Blohm am Freitag abend durch einen Boten zu Dohnanyi bringen ließ. Blohm hatte damit eine Zusage des Hafenstraßen–Plenums umgesetzt, wonach der Vertrag mit einer zweiwöchigen Rückholfrist unterschrieben und für diese Zeit beim Oberlandesgericht hinterlegt werden sollte. Fortsetzung auf Seite 2 Kommentar auf Seite 4
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