: Bangemann und die Vermummung
N A C H L E S E VOM VOM 19.11.87
Stuttgart (taz) - Vor einem Treffen der FDP–Fraktionsvorsitzenden regte der Vertreter aus Schleswig–Holstein, Zumpfort, an, den Einsatz von Schnellgerichten bei politischen Demonstrationen zu prüfen und gegebenenfalls in den Katalog weiterer Maßnahmen zur Änderung des Demonstrationsstrafrechts aufzunehmen. Richtern und Staatsanwälten, so Zumpfort, müsse Gelegenheit gegeben werden, die Situation vor Ort zu verfolgen und entsprechend handeln zu können. Zum plötzlichen Umschwung seines Parteivorstands in der Frage der Vermummung von Demonstranten erklärte Martin Bangemann, man habe sich bisher eher von den Erkenntnissen theoretischer Experten leiten lassen, nach den Schüssen an der Frankfurter Startbahn sich aber die Erfahrungen von Polizeipraktikern zu eigen gemacht. Der rheinland–pfälzische FDP– Landesvorsitzende Rainer Brüderle hat vor „handstreichartigen Entscheidungen“ über die Einführung eines strafbewehrten Vermummungsverbotes und andere Verschärfungen des Demonstrationsstrafrechts gewarnt. Brüderle forderte eine Diskussion des Problems auf einem FDP–Bundesparteitag. Keinesfalls dürfe der Parteitag durch einen Kabinettsbeschluß vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Das Kabinett wird am 2.12.über das Thema beraten. Brüderle widersprach erneut entschieden dem Eindruck, die FDP–Führung habe sich am Sonntag bereits auf die Einführung eines strafbewehrten Vermummungsverbotes festgelegt.
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