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Erfolg für Vobo

■ OVG Koblenz: Wenn Erhebungsstellen und Verwaltung nicht getrennt sind, müssen Bögen nicht beantwortet werden

Koblenz (taz) - Erfolge ernteten jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland–Pfalz mehrere VolkszählungsgegnerInnen. BürgerInnen, in deren Gemeinden die Erhebungsstellen nicht oder nicht mehr organisatorisch von anderen Verwaltungsabteilungen der Kommunen getrennt seien, müssen die Fragebögen nicht beantworten, so der 13.Senat des Oberverwaltungsgerichts. Vor allem in der aktuellen Spätphase der Volkszählung fehlt es in den ländlichen Gemeinden an der organisatorischen Trennung und das sei „eindeutig rechtswidrig“. Das sogenannte Trennungsgebot müsse „in jeder Phase der Erhebung“ eingehalten werden. Denn der nach den Bestimmungen gebotene Schutz der personenbezogenen Daten müsse „unabhängig davon gewährleistet sein, daß der Eingang nur noch einiger weniger Fragebogen aussteht“. Die Richter vertreten dabei die Auffassung, daß man seine „Gewährleistung“ nämlich nicht nach der Anzahl der aufzubewahrenden und zu bearbeitenden Fälle relativieren könne. In der Gemeinde Böhl–Iggelheim war die Erhebungsstelle im Trauzimmer untergebracht. Auch der Einsatz des Personals der Erhebungsstellen muß nach den Beschlüssen des OVG „im Detail geregelt“ sein. Dieses dürfe „nicht wild durcheinander eingesetzt“ werden, meinte der Sprecher des OVG, Paul Glauben. Nach der Erhebungstätigkeit dürfen eingesetzte BeamtInnen nicht mehr am gleichen Tag an ihrem ursprüglichen Arbeitsplatz zurückkehren und dort weiterarbeiten. Felix Kurz

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