: „Journalisten keine Hilfssheriffs“
■ Kritik am BKA–Vorgehen: Journalistenverbände protestieren / DJV erinnert an Zeugnisverweigerungsrecht und Pressefreiheit / DJU spricht von Nacht– und Nebelaktion / Opel–Betriebsrat geißelt „Ablenkungsmanöver“
Von Benedict M. Mülder
Berlin (taz) - In ersten Stellungnahmen protestierten gestern die Journalistenverbände gegen die diese Zeitung betreffenden Durchsuchungs– und Abhöraktionen in Bochum, Frankfurt und Berlin. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) in Bonn betonte gestern, er habe gerade in letzter Zeit wiederholt gegen ähnliche Vorgänge protestieren müssen. Der alte Grundsatz „im Zweifel für die Pressefreiheit“ scheine zugunsten des Anspruchs auf Strafverfolgung in den Hintergrund zu treten. Insbesondere seit der Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechtes durch den Karlsruher Richterspruch vom Oktober fühlten sich die Justizbehörden in jüngster Zeit anscheinend ermutigt, verstärkt gegen einzelne Journalisten und gegen Redaktionen von Presse und Rundfunk vorzugehen, heißt es in der Erklärung. Der DJV wie auch die Deutsche Journalisten Union in der IG Druck und Papier bekräftigten deshalb ihre Forderung an den Gesetzgeber, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen und das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten wirksam zu schützen. „Journalisten sind keine Hilfssheriffs“, betonte der DJV. Die dju will schließlich wissen, auf welcher rechtsstaatlichen Grundlage die Durchsuchungs– und Abhöraktionen in Frankfurt wie in Berlin erfolgten. Nacht– und Nebelaktionen dürfe es nicht geben, hieß es in Stuttgart. In bezug auf die bekanntgewordene Telefon–Abhöraktion gegen die Frankfurter taz–Redaktion will die dju zudem wissen, ob die zuständige G–10–Kommission des Bundestages ihre Zustimmung gegeben habe. Auch die AL Berlin verurteilte die Aktionen des BKA, mit denen „Menschen und Institu tionen wie Freiwild behandelt“ würden. Das erneute Drehen an der Repressionsschraube“ erinnere die AL an den „Deutschen Herbst - Scheibchenweise“. Das „Wehret den Anfängen“ habe nichts von seiner Gültigkeit verloren, rechtsstaatliche Normen und der Schutz der Pressefreiheit würden immer mehr eingeschränkt. Vor Ort finden die BKA–Methoden ebenfalls keine Gnade. Der Bochumer Opel–Betriebsrat Hans Reppel verurteilte im Namen von 15 weiteren Betriebsräten die Durchsuchung der taz–Regionalredaktion „aufs Schärfste“. Reppel meinte in einem Anruf an die taz wörtlich: „Die Aktion paßt in die gesamte Situation und ist auch ein Ablenkungsmanöver angesichts der Proteste und des Widerstands der Arbeiter überall im Revier.“
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