: 129a–Haftbefehle durchgezogen
■ Kölner Journalistin und Hamburger Setzerin bleiben in Haft / Eine Begründung gabs nur in Köln: ein Wecker
Von Hentschel & Mohr
Berlin/Frankfurt (taz) - Die Haftbefehle gegen die 35jährige frühere Emma–Redakteurin und Journalistin Ingrid Strobl aus Köln und die 36jährige Setzerin Ursula Penselin aus Hamburg, die beide in den letzten Tagen im Zuge der Razzien des BKA verhaftet wurden, bleiben bestehen. Die Bundesanwaltschaft teilte die Entscheidung des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof gestern in Karlsruhe mit. Im Unterschied zu Ursula Penselin wird der seit Jahren in Köln lebenden Österreicherin Ingrid Strobl nicht nur „Mitgliedschaft“, sondern auch „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen. Dabei geht es nach Angaben der Bundesanwaltschaft um einen Sprengstoffanschlag auf die Hauptverwaltung der Lufthansa in Köln am 28. Oktober 1986, für den damals „Revolutionäre Zellen“ in einem Bekennerbrief die Verantwortung übernommen hatten. Der Journalistin wird nach Mitteilung von Rebmann in diesem Zusammenhang vorgeworfen, einen Wecker gekauft zu haben, der als „Zündzeitverzögerer“ benutzt worden sei. Der zuständige Ermittlungsrichter wollte keine Angaben machen, auf welche Fakten sich die Beschuldigung stützt. Auch der Sprecher der Bundesanwaltschaft Prechtel behauptete nur, umfangreiches Beweismaterial zu haben, ohne Einzelheiten anzugeben. Ingrid Strobl, die ihren Wohnsitz in Köln hat, wurde in der Nacht zum Dienstag nach München–Neudeck gebracht. Fortsetzung auf Seite 2
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