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Hilflos

■ Warum noch kein Gesetz gegen Leihmutterschaft?

Bei dem seit Oktober währenden Tauziehen um die Frankfurter Leihmütteragentur United Families International wird eines deutlich: Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten reichen nicht aus, um den Geschäftemachern langfristig und wirksam das Handwerk zu legen. Die zivilrechtlichen Schritte, die aufgrund des Engagements der Frankfurter Behörden in diesem Fall glücklicherweise zum Erfolg führten, wirken dennoch hilflos angesichts eines Geschäfts, bei dem Hunderttausende von Dollars verdient werden.

Prompt kündigen Familien- und Justizministerium wieder einmal ihr Gesetzesvorhaben an, das die kommerzielle Vermittlung von Leihmüttern als Straftatbestand ahnden soll. Wirklich in allernächster Zeit sei es so weit.

Doch offenbar ist eine Definition dieses Tatbestandes schwieriger als gedacht. Wenn Justizminister Engelhard Leihmutterschaft aus wertkonservativer Sicht als eine „Form der Prostitution“ geißelt und als nicht vereinbar mit dem Menschenbild der Verfassung, gerät aus dem Blickfeld, daß Leihmutterschaften nur im Kontext der rasanten Entwicklung der Reproduktionstechnologien entstehen konnten. Reagenzglasbefruchtung, Tiefkühlung von Eiern und Samen, Embryonentransfer eröffnen zuallererst die Trennung von sozialer, biologischer und genetischer Mutterschaft, leisten der Kommerzialisierung des Frauenkörpers, den Verkauf und Ankauf weiblicher Gebärfähigkeit Vorschub. Die starke Lobby der Mediziner und Technologen hat jedoch kein Interesse, sich Leihmutterschaften zu Forschungszwecken verbieten zu lassen. Vielleicht tut sich deswegen solange nichts im Hause Süssmuth Helga Lukoschat

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