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U–Boot–Ermittlungen in Kiel blockiert

■ Verteidigungsministerium blockiert Ermittlungen gegen HDW wegen Geheimnisverrat / U–Boot–Pläne sollen bereits vor dem Südafrika–Geschäft an Indien verkauft worden sein / Pause für U–Boot–Ausschuß in Bonn

Kiel/Bonn (taz/ap) - Seit mehr als drei Monaten will die Staatsanwaltschaft Kiel wegen des Verdachts des Geheimnisverrats gegen die HDW–Werft ermitteln und wird vom Bundesverteidigungsministerium daran gehindert. Die Staatsanwaltschaft vermutet - was auch Mitglieder des Bonner Untersuchungsausschusses schon mehrfach ausgesprochen haben - daß HDW die teilweise geheimen U–Boot–Pläne bereits vor dem Südafrika–Geschäft schon einmal komplett an Indien verkauft habe. Am 8. Oktober 1987, so erklärte gestern in Kiel Oberstaatsanwalt Horst–Alex Schmidt, habe man beim Verteidigungsministerium um Erlaubnis gebeten, in dieser militärischen Geheimsache ermitteln zu dürfen. Auf eine Antwort aus Bonn warte man noch immer. Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353 des Strafgesetzbuches) wird laut Gesetz nur mit Ermächtigung der zuständigen obersten Bundesbehörde verfolgt. Ob diese Freigabe kommt, wollte man im Wörner–Ministerium gestern weder bestätigen noch dementieren: „In Kürze“ werde die Staatsanwaltschaft Kiel eine Stellungnahme erhalten, über den Inhalt gebe man keine Auskunft. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Dienstag, nachdem die Oberfinanzdirektion Kiel die Einstellung ihrer Ermittlungen gegen HDW und das Lübecker Konstruktionsbüro IKL verkündet hatte, klar gemacht, daß sie gern weiter ermitteln würde. Bei der Lieferung an Indien soll es um eine vergrößerte Version des U–Boottyps 209 gegangen sein. Der Bonner Untersuchungsausschuß zur Lieferung von U–Boot–Konstruktionsunterlagen nach Südafrika hat auf Antrag der SPD seinen Sitzungsfahrplan geändert. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU–Abgeordnete Horst Eylmann, am Donnerstag weiter bekanntgab, sollen die Beratungen erst am 20. Januar wieder aufgenommen werden. JF

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