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Gasbildung in Gorlebens Atommüllfässern

■ Gorlebens Faßlager von Anfang an rechtswidrig betrieben Sondersitzung des niedersächsischen Umweltausschusses

Aus Hannover Jürgen Voges

Schon mit der ersten Einlagerung von Atommüllfässern im Gorlebener Zwischenlager im September 1984 ist gegen die Genehmigung der Anlage verstoßen worden. Wie das niedersächsische Umweltministerium am Samstag bestätigte, befinden sich in dem Zwischenlager mindestens 15 Fässer aus dem ersten Transport des AKW Stade, in denen sich Gase gebildet und deren Deckel sich aufgewölbt haben. Die Genehmigung des Gorlebener Faßlagers verbietet ausdrücklich die Einlagerung von gasbildenden Stoffen. Die 15 Fässer gehören zu den von der Hanauer Staatsanwaltschaft beschlagnahmten, die im belgischen Mol konditioniert wurden, und Plutonium und hochaktives Kobalt enthalten sollen. Nach einer Besichtigung des Zwischenlagers erklärte gestern der Grüne Landtagsabgeordnete Hannes Kempmann, die Deckel der Fässer hätten sich bis zu drei Zentimeter aufgewölbt. Der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft BLG, Günter Zimmermann, habe ihm gegenüber Gärung als mögliche Ursache der Gasbildung von organischen Stoffen oder Oxidationsprozesse von Metallen angegeben. Sowohl gärfähige als auch Reaktionen auslösende Stoffe seien allerdings laut Genehmigungsbescheid ausdrücklich von der Einlagerung ausgeschlossen. Kempmann äußerte die Befürchtung, daß die hochradioaktiven Elemente in den Fässern Radiolyseprozesse ausgelöst hätten. „Es kann sich dort auch durch die Zersetzung von Wasser hochexplosives Knallgas gebildet haben“, sagte er. Der Leiter der Kernenergieabteilung des Umweltministeriums Horst zur Horst hat gegenüber dem Landtagsabgeordneten erklärt, das Ministerium sei schon seit langem über die aufgewölbten Fässer informiert. Die Betreibergesellschaft hatte noch bis Freitag die Gasbildung bestritten. Am kommenden Dienstag wird sich auf Antrag der Grünen und der SPD der Umweltausschuß des niedersächsischen Landtags in einer Sondersitzung mit den Fässern befassen. Die BI Lüchow–Dannenberg, die seit Tagen die Bevölkerung des Landkreises per Lautsprecherwagen vor akuten Gefahren durch die Fässer warnt, will Strafanzeige wegen der rechtswidrigen Einlagerung erstatten.

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