: Urteil über Baby M
■ Im US-Bundessstaat New Jersey ist „Baby M“ letztinstanzlich dem Vater zugesprochen worden
Berlin (wps/taz) – In dem inzwischen zwei Jahre alten Streit um „Baby M“ hat der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New Jersey am Mittwoch Leihmutter-Verträge für ungültig erklärt. Mit der Begründung, solche Vereinbarungen würden dem illegalen Handel mit Babies Vorschub leisten, revidierten die Richter das Urteil der vorangegangenen Instanz, die Leihmütter-Verträge für legal gehalten hatte. Trotzdem sprach das Gericht dem genetischen Vater William Stern das Pflegerecht für „Baby M“ zu. Die Leihmutter Mary Beth Whitehead-Gold erhielt das Recht, das von ihr ausgetragene Kind regelmäßig zu besuchen.
Beobachter sehen in dem Urteil einen entscheidenden Schlag gegen das kommerzielle Leihmuttergewerbe in den gesamten USA, obwohl das Urteil nur in New Jersey bindend ist. Es wird erwartet, daß es auch in anderen Bundesstaaten zur Anwendung kommt. Gleichzeitig glauben Kritiker des Babygeschäfts, daß ...
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