piwik no script img

Urteil über Baby M

■ Im US-Bundessstaat New Jersey ist „Baby M“ letztinstanzlich dem Vater zugesprochen worden

Berlin (wps/taz) – In dem inzwischen zwei Jahre alten Streit um „Baby M“ hat der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New Jersey am Mittwoch Leihmutter-Verträge für ungültig erklärt. Mit der Begründung, solche Vereinbarungen würden dem illegalen Handel mit Babies Vorschub leisten, revidierten die Richter das Urteil der vorangegangenen Instanz, die Leihmütter-Verträge für legal gehalten hatte. Trotzdem sprach das Gericht dem genetischen Vater William Stern das Pflegerecht für „Baby M“ zu. Die Leihmutter Mary Beth Whitehead-Gold erhielt das Recht, das von ihr ausgetragene Kind regelmäßig zu besuchen.

Beobachter sehen in dem Urteil einen entscheidenden Schlag gegen das kommerzielle Leihmuttergewerbe in den gesamten USA, obwohl das Urteil nur in New Jersey bindend ist. Es wird erwartet, daß es auch in anderen Bundesstaaten zur Anwendung kommt. Gleichzeitig glauben Kritiker des Babygeschäfts, daß ...

Fortsetzung auf Seite 2

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen