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Mit Vorbehalten

Die DDR ist der Anti–Folter–Konvention der Vereinten Nationen beigetreten, erkennt aber die Kompetenz des UN–Kontroll–Komitees nicht an, das bei Verdacht auf Verstöße vor Ort untersucht. Auch die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag wird nicht akzeptiert.

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