: Perverse Auflagen für Hanau–Demo
■ BI akzeptiert „Vergleichsangebot“ des Verwaltungsgerichts nicht / OVG–Kassel wird entscheiden müssen
Von Klaus–Peter Klingelschmitt
Frankfurt (taz) - Das jetzt schriftlich vorliegende Vergleichsangebot des Frankfurter Verwaltungsgerichts zum Rechts streit um die für den kommenden Sonnabend geplante Hanau–Demonstration wird weder von dem Hanauer Oberbürgermeister Martin (SPD), der ein Verbot wollte, noch von den Veranstaltern akzeptiert. Wie BI–Sprecher Elmar Diez gegenüber der taz erklärte, habe das Gericht den Veranstaltern zur Auflage machen wollen, daß der Abmarsch der Demonstranten vom Kundgebungsort „Freiheitsplatz“ in „Fünferreihen“ a zehn Reihen zu erfolgen habe. Hinter diesen 50er Blöcken sollen sich je weils Ordner der Bürgerinitiative einreihen, damit die einzelnen Blöcke separiert werden können. Auch die zweite geplante Marschsäule zum Kundgebungsort in der Hanauer Innenstadt wurde den Veranstaltern von den Verwaltungsrichtern gekippt. Die Demonstranten sollen sich jetzt „in einem Zug“ vom Hanauer Hauptbahnhof auf den „Freiheitsplatz“ bewegen. Nach den Vorstellungen des Gerichts hätten die Veranstalter - „in Zusammenarbeit mit den Ordnungskräften“ - auch dafür Sorge zu tragen, daß „vermummte Personen“ aus dem Demonstrationszug „aussortiert“ würden. „Das alles ist für uns nicht akzeptabel“, meinte Elmar Diez, der erklärte, daß eine Demonstration nicht „wie ein Vorbeimarsch am Roten Platz“ organisiert werden könne. Die BI wird sich über ihren Anwalt Matthias Seipel an das Oberverwaltungsgericht in Kassel wenden. Eine ähnliche Reaktion wird auch von der Gegenseite erwartet, denn der verbotsgeile Oberbürgermeister beharrt auf seiner Verbotsverfügung.
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