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„Angriff auf Verfassungssätze“

Hamburg (taz) - Heftige Kritik an zwei im Hause des Innenministers geplanten neuen Gesetzen hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Henning Schapper bei der Vorlage seines sechsten Tätigkeitsberichtes geübt. Die Entwürfe zum Verfassungsschutzmitteilungsgesetz und zum Sonderverfassungsschutzgesetz stellen nach seiner Meinung einen „Angriff auf fundamentale Verfassungsgrundätze“ dar und dürfen deshalb „nicht Gesetz werden“.Die aus der historischen Erfahrung mit der Gestapo der Nazis erwachsene Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz werde nicht genügend berücksichtigt, im Gegenteil: „Aus einem Prinzip der Machthemmung wird ein Instrument möglichst effektiver Zusammenarbeit entwickelt.“ Kritik hatte der Datenschützer aber auch an den Hamburger Behörden anzumelden. Die Statistiker seien mit der Durchführung der Volkszählung „überfordert“ gewesen, es sei „zu einer Vielzahl von vermeidbaren Mängeln bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten und zum Teil zu schwerwiegenden Verstößen gegen das Volkszählungsgesetz 1987 gekommen, die ein positives Urteil über den Ablauf der Zählung nicht zulassen“. Von daher halte er eine Wiederholung derartiger statistischer Großerhebungen nicht für angebracht. usche

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