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Arbeitsverweigerung bei Abschiebung

Frankfurt (dpa) - Das fliegende Personal der Deutschen Lufthansa (LH) soll bei der Beförderung von Asylbewerbern, die gegen ihren Willen abgeschoben werden, das Recht auf Arbeitsverweigerung erhalten. Das ist das Ziel einer Feststellungsklage, die fünf LH–Mitarbeiter beim Frankfurter Arbeitsgericht eingereicht haben. Die Klageschrift veröffentlichte am Mittwoch die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), die den Angehörigen des fliegenden LH–Personals Rechtsschutz gewährt. Der Rechtsstreit geht mit dem sogenannten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 6.Mai in die erste Runde. Die LH–Mitarbeiter - ein Flugkapitän, ein Co–Pilot, ein Purser sowie eine Stewardess und ein Steward - führen als Begründung für die Klage „Gewissensgründe“ an. Konkrete Abschiebungsfälle in der Vergangenheit zeigten, daß Auszuliefernde in ihrem Heimatland „mit erheblicher Beeinträchtigung ihrer persönlichen Integrität und Gesundheit“ zu rechnen hätten. Vielfach „drohten sogar Folter und Tod“, heißt es dazu. Das fliegende Personal gerate damit in eine „Gewissensnot“, die weder mit dem Grundgesetz noch mit der „Fürsorgepflicht“ des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter zu vereinbaren sei.

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